Wir ermitteln den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie
Das machen wir natürlich gerne – und auch kostenlos für Sie, wenn Sie auch mit uns verkaufen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie kompetent und zuverlässig!
Telefon: 030 / 398 398 98 oder nutzen Sie unser Kontaktformular!
Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB
Ich, Jan Müller, bewerte auch Ihr Einfamilienhaus, Ihre Doppelhaushälfte, Ihr Reihenhaus, Ihr Mehrfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung als DEKRA D1* zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Diese Verkehrswertgutachten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen ausführlich dargestellt.
Wann ist eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen für Sie wichtig?
- beim Kauf und Verkauf, um Fehlentscheidungen zu vermeiden
- beim Jahresabschluss, um die stillen Reserven genau zu kennen
- bei Erbschaften, für gerechte Erbaufteilungen und Erbabfindungen, sowie zur Vorlage beim Finanzamt
- bei Vormundschaften, um die Wirtschaftlichkeit zu belegen
- bei Scheidungen, zur gerechten Vermögensaufteilung/Zugewinnberechnung
- bei Rechten und Belastungen, zur Auflösung oder Begründung von Rechten und Belastungen
- bei Beleihungen, zur Ermittlung des Beleihungswerts
- bei Versicherungen, um Über- und Unterversicherung zu vermeiden
- bei Fragen zur Miet- oder Pachthöhe
- und bei vielen anderen Gelegenheiten.
* = Fachgebiet D1-Plus bedeutet: Marktwertgutachten für unbebaute Grundstücke und bebaute Wohngrundstücke mit z. B. Standard Ein-und Zweifamilienhäusern sowie Doppel- und Reihenhäusern.